Die Bestimmungen des Naturschutzgebiets Ardèche-Schlucht

Die Ardèche ist ein Fluss der zweiten Kategorie, das heißt ohne besondere Schwierigkeiten, doch sind einige Anweisungen zu beachten, damit die Abfahrt unter den besten Voraussetzungen abläuft.

  • Es ist zwingend notwendig, schwimmen zu können und älter als 7 Jahre zu sein.
  • Legen Sie niemals Ihre Schwimmweste ab, sie muss festgebunden sein.
  • Respektieren Sie das Naturschutzgebiet.
  • Bringen Sie Ihre Abfälle bis zur Ankunft zurück.
  • Wildes Campen ist verboten, es ist nur in den dafür angelegten und gebührenpflichtigen Lagern genehmigt (Gaud und Gournier).
  • Der Zugang der Boote in das Naturschutzgebiet der Ardecheschlucht ist nach 18 Uhr verboten.
  • Es ist ebenfalls verboten: außerhalb der vorgesehenen Bereiche zwischen 20 und 6 Uhr zu parken und nachts zu navigieren.